Rahmenbedingungen
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient einem ersten gegenseitigen Kennenlernen, dem Besprechen Ihrer persönlichen Anliegen, Wünsche, Vorstellungen und Erwartungen an die Therapie. Es bietet meinerseits das Angebot Ihnen einen Einblick in meine therapeutische Arbeitsweise und die Grundideen des verhaltenstherapeutischen Behandlungsansatzes zu geben. Es ermöglicht in diesem Sinne eine erste Orientierung, um zu entscheiden ob Sie an einer weiterführenden Zusammenarbeit Interesse hätten und sich vorstellen könnten davon zu profitieren.
Dauer und Frequenz
Die Gesamtdauer einer Psychotherapie ist individuell sehr unterschiedlich und richtet sich nach Ihrem individuellen Anliegen, der Problemstellung sowie dem gewünschten, gemeinsam festgelegten Therapieziel. In der Regel ist eine Sitzungsfrequenz in wöchentlichen Abständen sehr zu empfehlen, um eine gewisse Regelmäßigkeit des Therapieprozesses und eine Verfestigung der Therapieffekte zu gewährleisten.
Zielgruppe und Setting
Mein therapeutisches Angebot richtet sich an junge Erwachsene, Erwachsene und ältere Menschen im Einzel- sowie im Paarsetting.
Honorar
Das Honorar für ein Erstgespräch und jede weitere psychotherapeutische Einheit beträgt 120 € (50 min). Die Bezahlung erfolgt entweder bar oder per Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt. Eine Teilrefundierung der Kosten durch die Krankenkasse ist möglich. Die refundierten Beträge variieren je nach Krankenkasse. Der aktuelle Kostenzuschuss (Stand: 1.1.2025) beträgt:
- ÖGK € 33,70,-
- SVS € 45,-
- BVAEB € 48,80,-
- KFA € 28
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin unterliege ich gemäß §15 des Psychotherapiegesetzes der gesetzlich normierten Verschwiegenheitspflicht. Letztere bezieht sich auf alle mir anvertrauten Informationen und ist grundsätzlich uneingeschränkt gültig gegenüber dritten Personen und Einrichtungen, während als auch nach Beendigung der Psychotherapie.
Absageregelung
Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so ersuche ich Sie um eine zeitgerechte Terminabsage, spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn. Bei kurzfristigen Terminstornierungen, bitte ich Sie um Verständnis, das volle Honorar in Rechnung stellen zu müssen.